Unfall mit längerer Urteilsunfähigkeit, Spitalaufenthalt im Koma

Sabine M. war unterwegs zu einem geschäftlichen Termin als sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Die Ärzte stellten ein schweres Hirntrauma fest. Sabine befand sich während 4 Wochen im künstlichen Koma; nach der anschliessenden Reha dauerte es über 3 Monate bis sie wieder – auf reduzierter Basis – für ihren Betrieb arbeiten konnte.

Sabine führt einen Betrieb in der Metallverarbeitungsbranche, den sie vor 8 Jahren im Rahmen einer Nachfolgelösung von ihren Eltern übernommen hatte. Sie ist verheiratet und hat 2 schulpflichtige Kinder.

Ein Ereignis wie der Unfall oder gesundheitliche Schicksalsschläge wie ein Herzinfarkt sind einschneidend und führen ohne Vorwarnung zu Situationen, mit welchen Firmen und Familien rasch überfordert sind. Da ist es für Beteiligte sehr hilfreich, wenn im Rahmen eines Notfallkonzeptes für solche Situationen vorgesorgt worden ist.

Sabine M. hat sich mehrfach abgesichert. Sie hat zum einen in ihrem Betrieb die Verantwortlichkeiten so festgelegt, dass im Notfall sie selbst von anderen Mitarbeitenden praktisch vollständig ersetzt werden kann – zumindest für einige Monate. Dazu hat sie bei der Erstellung des Notfallkonzeptes die Organisation ihres Betriebes angepasst und die wichtigen Eckpunkte der betrieblichen Absicherung sind nun schriftlich festgehalten. Sie hat darüber transparent informiert; die Mitarbeitenden und wichtige Kunden haben davon Kenntnis. Damit ist sichergestellt, dass auch im Notfall die wichtigen Mitarbeitenden im Boot bleiben und wichtige Kunden nicht zu Konkurrenten abwandern. Die überzeugende Absicherung für den Notfall war vor Kurzem auch wesentlich daran beteiligt, dass sie einen lukrativen Auftrag eines Kunden gewinnen konnte, der auf eine zu 100% verlässliche Lieferkette angewiesen ist.

Zudem hat Sabine die rechtlich wichtigen Dokumente erstellt: Der Vorsorgeauftrag und die Generalvollmacht – wie auch einzelne individuelle Vollmachten – stellen sicher, dass ihre Vertrauenspersonen – Ehemann und Geschäftspartner – im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit weiterhin so handeln können, wie es für die Firma sinnvoll ist. Ohne Vorsorgeauftrag und notwendige Vollmachten würde nun die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) entscheiden. Auch ihr Ehemann hätte keine Entscheidungsbefugnis, denn geschäftliche Aktivitäten fallen nicht unter die gegenseitige Vertretungsvollmacht unter Eheleuten. Sabine M. hat zudem entschieden, sich nicht nur für temporäre oder dauernde Urteilsunfähigkeit abzusichern, sondern sie wollte auch für den Fall ihres Todes oder der Scheidung selber bestimmen, wie es mit dem Unternehmen weiter gehen soll.

Krebsdiagnose / Burn-out

Kevin W. plagten seit Wochen leichte Kopfschmerzen, ab und zu war ihm leicht schwindlig. Ja, er hatte in letzter Zeit zwar sehr viel gearbeitet, denn ein langjähriger Teamleiter in seinem Betrieb hatte gekündigt. Ersatz musste zuerst gefunden werden. Aber auch früher gab es solche Zeiten – ohne diese häufigen Kopfschmerzen und vor allem ohne Schwindel. Der Besuch bei seinem Arzt war ein Schock: Verdacht auf Tumor. Drei Wochen später der definitive Befund: Hirntumor. Kevin stürzte in ein Loch. An die Führung seines vor 22 Jahren gegründeten Betriebes mit 35 Mitarbeitenden mochte er ab sofort nicht mehr denken.

Nicht alle reagieren auf die Diagnose Krebs wie Kevin W. Allen ist jedoch gemeinsam, dass sie ihren Fokus weg vom Geschäft auf die Krankheit verschieben – und extrem dankbar sind, wenn sie für eine längere Absenz im Geschäft vorgesorgt haben. Kevin kann darauf zählen, dass zwei Kadermitarbeitende genau wissen, was bei einem längeren Ausfall des Chefs zu tun ist. Die Organisation des Betriebes ist so angelegt, dass ein längerer Ausfall des Chefs überbrückt werden kann. Dazu gehört unter anderem, dass Spezialwissen des Chefs für den Notfall auf der Platform Solusafe abgelegt ist. Auch eine genaue Auflistung der betrieblichen Verantwortlichkeiten und Checklisten sind dort abgelegt. Die zwei Kadermitarbeitenden können auf alle für den Notfall zentralen Dokumente zugreifen.

Kevin W. hatte im Rahmen seiner Absicherung gegen einen längeren Ausfall zudem rechtliche Dokumente erstellt. Er hat einen handgeschriebenen Vorsorgeauftrag verfasst sowie einen Ehe- /Erbvertrag beglaubigen lassen. Auch wenn diese Dokumente vor allem der Regelung der persönlichen Verhältnisse innerhalb der Familie dienen, sie haben auch einen Einfluss auf die geschäftlichen Aktivitäten. Wäre Kevin urteilsunfähig geworden – bei einem Burn-out kann sich diese Frage durchaus stellen –, könnten wichtige Handlungen innerhalb seiner AG ohne Vorsorgeauftrag nicht mehr wahrgenommen werden. Auch engsten Mitgliedern der Familie wären die Hände gebunden, bei allen wichtigen Fragen müsste die Zustimmung der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) eingeholt werden.