Ein längerer Ausfall ist immer möglich, sei es wegen eines Unfalles, gesundheitlichen Problemen oder aus anderen Gründen. Mit einem Notfallkonzept stelle ich sicher, dass während meiner Abwesenheit alles so weiterläuft, wie ich mir dies als Unternehmer/Unternehmerin vorstelle. Je länger ein Ausfall dauert, desto mehr besteht die Gefahr, dass ohne Notfallkonzept mein Unternehmen unwiderruflichen Schaden nimmt. Mit einem Notfallkonzept sichere ich meine Existenz und jene meines Unternehmens langfristig ab.

Mit einem Aufwand von 6 bis 8 Stunden erhalte ich ein komplettes Notfallkonzept. Wenn ich zusätzlich regeln möchte, was im Falle meines Todes mit dem Geschäft geschehen soll, sind es je nach Fragestellung einige Stunden mehr.

Der konkrete Aufwand hängt jeweils davon ab, ob ich für den Notfall eine einfache Lösung finden kann oder ob aufgrund der Firmenstruktur, der Familiensituation oder aus anderen Gründen komplexere Verhältnisse geregelt werden müssen.

Ja, auf jeden Fall. Der Grund liegt darin, dass Eheleute resp. eingetragene Partner einander von Gesetzes wegen nur für Bereiche vertreten dürfen, die gewöhnlicherweise in einer Ehe/Partnerschaft zu erledigen sind. Ausgeschlossen sind da Bereiche wie die Verwaltung von Wertschriften, Liegenschaften oder Unternehmen. Dafür ist ein Vorsorgeauftrag notwendig. Mit diesem wird sichergestellt, dass für wichtige Rechtshandlungen keine Zustimmung der KESB (Kinderschutz- und Erwachsenenschutzbehörde) eingeholt werden muss.

Zudem reicht es nicht, in einem Notfallkonzept nur eine Person (z.B. den/die Ehepartner/-in) als Beauftragte für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu bestimmen. Eine gute Absicherung regelt auch, welche Ersatzpersonen für den Notfall einspringen sollen, falls die eigentlich geplante Person nicht zur Verfügung stehen sollte.

Nach dem ersten Treffen – ohne Kostenfolge –, in welchem wir den grundsätzlichen Bedarf klären und nach dem Vertragsabschluss, folgt ein Interview von 1.5 bis 2 Stunden, um den Ist-Zustand des Unternehmens aufzunehmen. Dies dient Solutalis als Grundlage, um eine Risikoanalyse mit einem Massnahmenkatalog zu erstellen. In einem zweiten Gespräch legt der Unternehmer/die Unternehmerin fest, welche Massnahmen durch wen umgesetzt werden sollen. Anschliessend erfolgt die konkrete Umsetzung. Diese besteht im Erstellen der notwendigen Dokumente (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung soweit noch nicht vorhanden, Generalvollmacht, Checklisten und weitere betriebliche Dokumente, falls erwünscht Ehe-/Erbvertrag etc.) und dem Umsetzen von als notwendig erachteten betrieblichen Massnahmen.

Solusafe ist ein digitaler Safe. Mit Solusafe habe ich und alle Personen, die im Notfallkonzept eine Rolle wahrnehmen, jederzeit und von überall her Zugriff auf die darin übersichtlich abgelegten Notfalldokumente.

Ohne Vorsorgeauftrag können im Falle einer Urteilsunfähigkeit meine Vertrauenspersonen zum Beispiel nicht auf geschäftlich relevante Vermögenswerte zugreifen. Auch ein Zugriff auf meine privaten Vermögenswerte ist nicht mehr möglich, wenn diese einen Umfang oder Wert aufweisen, der das in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft übliche Mass übersteigt. Für alle Verfügungen über solches Vermögen ist es notwendig, die Zustimmung der KESB (Kinderschutz- und Erwachsenenschutzbehörde) einzuholen. Mit einem Vorsorgeauftrag stelle ich sicher, dass meine Vertrauensperson(en) so wie von mir gewünscht handeln, solange ich urteilsunfähig bin.